Donnerstag, 19. April 2012

Würzburger Notarhandbuch 3.A. 2012

Limmer / Hertel / Frenz / Mayer (Hrsg.) : Würzburger Notarhandbuch 3. Auflage 2012, 3196 Seiten, gebunden, incl. CD-Rom Subskriptionspreis EUR 198 gültig bis 30.09.2012, danach EUR 228,00 Carl Heymanns Verlag ISBN 978-3-452-27700-8 In der Jura Buchhandlung bestellen, portofreie Lieferung Die Rechtsgebiete, mit denen sich der Notar bzw. seine Mitarbeiter im Notariat beschäftigen, sind sehr breit gefächert und teilweise sehr speziell – vom Immobilienrecht über das Familien- und Erbrecht bis hin zum Internationalen Privatrecht. Dadurch ist das Haftungsrisiko durch eine falsche Beratung bzw. die fehlerhafte Gestaltung einer Urkunde sehr hoch. Hier setzt das „Würzburger Notarhandbuch“ an. Das bereits in der 3. Auflage erscheinende Handbuch für Notare vermittelt Spezialwissen über die komplexe Tätigkeit eines Notars. So können alle Aspekte eines Falles rechtssicher umgesetzt werden. Aus dem Inhalt: • Teil 1: Berufsrecht und Beurkundungsverfahren • Teil 2: Immobilienrecht • Teil 3: Familienrecht • Teil 4: Erbrecht • Teil 5: Gesellschaftsrecht • Teil 6: Öffentliches Recht • Teil 7: Internationales Privatrecht Durch die Einbeziehung des Kosten- und auch des Steuerrechts findet der Notar alles für ihn Relevante auf einen Blick. Eine Vielzahl von Mustern und Formulierungsbeispielen, Hinweisen, Checklisten und Beispielen macht das Handbuch zu einer unverzichtbaren Arbeitshilfe für die tägliche notarielle Praxis. Begleitend zum Buch sind auf der beiliegenden CD-ROM sämtliche Muster und Formulierungsbeispiele zur Übernahme in die eigene Textverarbeitung enthalten. Aus der Fachpresse zur Vorauflage: „Das Würzburger Notarhandbuch bietet höchsten praktischen Nutzen, gespeist auch aus den vielfältigen Erfahrungen der Autoren aus dem Umfeld des Deutschen Notarinstituts. … Das Würzburger Notarhandbuch ist eine klare Kaufempfehlung.“ Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, KammerReport Hamm 5/2009, 43 „Ohne Übertreibung könnte man sogar sagen, dass es in keiner Notarsbibliothek fehlen sollte.“ Frank Grigas, Notarvertreter, BWNotZ 2/2010, 87

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